Als Ausweis beim Eingang in Kroatien wird der Reisepass oder ein anderes Identifikationsdokument angenommen, das aber innerhalb eines internationalen Abkommens akzeptiert wurde.
Das Zollrecht von der Republik Kroatien ist mit EU-Standards abgestimmt. Fremde Währungen dürfen frei ein- und ausgetragen werden und zwar bis zur Höhe von 15.000 HRK.
Die professionele und technische Ausrüstung von größerem Wert soll schon an der Grenze angemeldet werden Hunde und Katzen müssen ein internationales Zertifikat vom Tierarzt besitzen. Dieses muss bescheinigen, dass nicht mehr als sechs Monate und 15 Tage, vor dem Eingang nach Kroatien, die letzte Impfung stattgefunden hat.
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